Elektronische und elektrische Produkte, die innerhalb der EAEU verkauft werden, müssen RoHS-konform sein

Ab dem 1. März 2020 müssen elektrische und elektronische Produkte, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) verkauft werden, das RoHS-Konformitätsbewertungsverfahren bestehen, um nachzuweisen, dass sie der technischen Verordnung 037/2016 der EAWU zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten entsprechen elektronische Produkte.Vorschriften.

TR EAEU 037 legt eine Anforderung fest, die Verwendung gefährlicher Stoffe in Produkten, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) im Umlauf sind (im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet), einzuschränken, um den freien Verkehr von Produkten in der Eurasischen Wirtschaftsunion zu gewährleisten Region.

Wenn diese Produkte auch anderen technischen Vorschriften der Zollunion entsprechen müssen, müssen diese Produkte alle technischen Vorschriften der Zollunion erfüllen, um in die Eurasische Wirtschaftsunion aufgenommen zu werden.Das bedeutet, dass alle Produkte, die den RoHS-Vorschriften unterliegen, nach vier Monaten RoHS-Konformitätszertifizierungsdokumente erhalten müssen, bevor sie auf die Märkte der EAWU-Länder gelangen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 11. Januar 2020